Leistungen
Als anerkannter Anbieter für Betreuungs- und Entlastungsleistungen können unsere Leistungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist in der Regel mindestes Pflegegrad 1. In diesem Fall steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von derzeit 131,00€ zur Verfügung, den Sie für unsere Unterstützung nutzen können.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bestehen zusätzliche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Dazu zählt beispielsweise die Verhinderungspflege, die mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden kann. Dadurch kann jährlich ein Budget von bis zu 3.539 Euro für unterstützende Leistungen genutzt werden.
Selbstverständlich können unsere Leistungen auch unabhängig von der Pflegekasse als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Auch eine Kombination aus Privat- und Kassenleistung ist möglich und wird von vielen unserer Kunden in Anspruch genommen. Dazu beraten wir Sie gern, bei einem kostenlosen Erstgespräch. Der aktuelle Stundensatz für unsere Leistungen beträgt 42,45€ zuzüglich 0,35€ pro Kilometer Anfahrtspauschale.